Verpflichtende Elternberatung vor Einvernehmlicher Scheidung gem. §95 Abs. 1a AußStrG

Seit 2013 haben Eltern minderjähriger Kinder vor einvernehmlicher Scheidung ein Beratungsgespräch über die Auswirkungen der Scheidung auf die Kinder zu führen.

Inhalte der Beratung sind:

  • Wie erleben Kinder die Trennung/Scheidung ihrer Eltern und welche Reaktionen zeigen sie?
  • Wie können Sie als Eltern Ihre Kinder in dieser Phase unterstützen?
  • Wie gestaltet sich der Alltag nach der Trennung (Kontakte, Ferien, Feste)?
  • Unterscheidung Elternebene/Paarebene

In der Beratung orientiere ich mich an Ihren Fragen, Ihrer Lebenssituation und am Alter Ihrer Kinder. Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie die Teilnahmebestätigung, die Sie zur Vorlage bei Gericht benötigen. Kinder können an der Beratung nicht teilnehmen.

Ich biete diese Beratung für Einzelpersonen (Dauer 60 Minuten) oder Elternpaare (Dauer 90 Minuten) an.